Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Service

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit der AlphaCircle GmbH als Lieferant und im Bereich Serviceleistungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages und schliessen die Geltung aller Geschäftsbedingungen des Kunden aus.

2. ANGEBOTE

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande. Änderungen der Konstruktion und des Modells bleiben vorbehalten.
2.2. An allen dem Kunden überlassenen Unterlagen (Kostenvoranschläge, Spezifikationen, Zeichnungen, Abbildungen usw.) behalten wir uns das uneingeschränkte Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. PREISE

3.1. Massgeblich sind allein die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Auslieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Kosten für Verpackung, Versand, Porto, Fracht, Zoll, Versicherung, Montage, Installation, Schulung, Beratung, Zustellgebühr, Aufstellung und Inbetriebnahme sind in unseren Preisen nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
3.3. Serviceleistungen werden nach der gültigen Kundenpreisliste berechnet. Unsere Preise stützen sich auf die Personal- und die Materialkosten zur Zeit des Angebots und des Versandschlusses. Haben wir unsere Leistung nach den vertraglichen Vereinbarungen erst später als vier Monate nach Vertragsschluss zu erbringen, so können wir die vereinbarten Preise für unsere Lieferungen und Leistungen in dem Masse erhöhen, wie sich unsere Personal- und Materialkosten seit dem Vertragsschluss erhöht haben; dies gilt nicht, wenn die Gründe für die Kostensteigerung schon bei Vertragsschluss vorgelegen hatten oder wenn die Kostensteigerung bereits damals in ihrer konkreten Form vorhersehbar waren. Übersteigt unsere Preiserhöhung den Anstieg der Lebenserhaltungskosten zwischen Vertragsschluss und vorgesehener Leistungserbringung nicht nur unerheblich, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
3.4. Falls Lieferverzögerungen von mehr als vier Monaten gegenüber dem ursprünglichen Liefertermin laut Auftragsbestätigung vom Kunden zu vertreten sind, gelten die am Liefertag gültigen Preise.

4. LIEFERFRISTEN, HÖHERE GEWALT, GEFAHRENÜBERGANG

4.1. Der Zeitpunkt, zu welchem wir unsere vertraglichen Leistungen zu erbringen haben, richtet sich nach den im Einzelfall getroffenen Absprachen.
4.2. Können wir den vereinbarten Leistungstermin aus Hinderungsgründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten oder mit unserer Leistungserbringung aus solchen Hinderungsgründen nicht fortfahren, so werden wir den Kunden unverzüglich hiervon informieren. Lässt sich in solch einem Fall nicht absehen, dass wir unsere Leistungserbringung innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von vier Monaten, beginnen oder fortsetzen können, so können sowohl wir als auch unser Kunde vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall können sowohl wir als auch unser Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn die Hinderungsgründe auch noch nach Ablauf von vier Monaten seit unserer Mitteilung fortbestehen. Uns ist jedoch ein Rücktritt nicht gestattet, wenn die Hinderungsgründe für uns schon bei Vertragsschluss erkennbar waren.
4.3. Als Hinderungsgründe i. S. d. Ziff. 4.2 gelten insbesondere die von uns nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch Vorlieferanten, ferner von uns nicht zu vertretende Folgen von Betriebsstörungen durch betriebsinterne und fremde Arbeitskämpfe sowie höhere Gewalt.
4.4. Der Versand der bestellten Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden.

5. ABNAHME DER WARE

5.1. Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug, kann AlphaCircle GmbH nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Daneben kann AlphaCircle GmbH einen pauschalierten Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 20 % des Kaufpreises verlangen. Den Parteien bleibt der Nachweis höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten.
5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht bei Übergabe an den Transporteur oder bei Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wir sind mit der Anzeige der Versandsbereitschaft zur Fakturierung des vollen Rechnungsbetrages berechtigt, wobei die Zahlungsfristen ab dem Rechnungsdatum laufen. Ab der zweiten Woche nach Anzeige der Versandsbereitschaft können wir überdies Lagergeld berechnen in Höhe von 0,125 % des Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche, maximal 5 %.

6. ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNGSVERBOT

6.1. Haben wir eine Leistung erbracht, die der Abnahme nicht bedarf, so wird unsere Rechnung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Servicerechnungen sind sofort rein netto fällig. Das Fälligkeitsdatum ist auf der Rechnung angegeben.
6.2. Ist eine von uns erbrachte Leistung abzunehmen, so werden wir den Kunden nach Leistungserbringung zur Abnahme auffordern; die Abnahme ist dann binnen zwei Wochen durchzuführen. Wird die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht innerhalb der Satz 1 genannten Frist durchgeführt, so können wir eine Rechnung stellen; Ziff. 6.1 gilt dann entsprechend.
6.3. Liegt der Auftragswert der Lieferung über SF. 25. 000,- (ohne Mehrwertsteuer), oder betrifft die Lieferung eine Sonderanfertigung, so hat der Käufer ein Drittel des Nettoauftragvolumens innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung, ein weiteres Drittel nach Erhalt der Mitteilung über Lieferbereitschaft und das letzte Drittel innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen; Ziff. 6.1 und 6.2. gelten entsprechend.
6.4. Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.

7. EIGENTUMVORBEHALT

7.1. Von uns gelieferte Waren bleiben unser Eigentum, bis der Kunde sämtliche ihn aus der Geschäftsbedingung zu uns treffenden Ansprüche erfüllt hat.
7.2. Der Kunde ist berechtigt, von uns gelieferte Ware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zu veräussern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung oder unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
7.3. Übersteigt der Wert der uns nach Ziff. 7.1. und 7.2. zustehenden Sicherheiten den Nennbetrag unserer Forderungen gegen unseren Kunden um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen unseres Kunden insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7.4. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl ausreichend zu versichern. Auf Verlangen ist uns die Versicherungspolice zur Einsicht zu übermitteln. Der Käufer tritt uns die Ansprüche gegen die Versicherung ab. Wir erklären die Rückabtretung an den Käufer mit der Massgabe, dass diese Rückabtretung wirksam wird, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt wegen vollständiger Bezahlung aller Forderungen an uns erloschen ist.
7.5. Ist die Einzugsermächtigung widerrufen, so händigt uns der Kunde auf Anforderung ein Verzeichnis aus mit allen unter Eigentumsvorbehalt von AlphaCircle GmbH stehenden Waren, der abgetretenen Forderungen und den Namen und Adressen der Schuldner mit der Höhe der Forderungen. Der Käufer ist auf Anforderung verpflichtet und wir sind berechtigt, den Schuldnern die Forderungsabtretung anzuzeigen.

8. AUFSTELLUNG UND INBETRIEBNAHME

Für die Aufstellung und Inbetriebnahme stellen wir eigenes Personal zur Verfügung. Kosten für Montage, Aufstellung, Einweisung und Inbetriebnahme der Waren werden nach Vereinbarung gesondert berechnet. Bauseitige Installations- und Handwerksarbeiten gehen zu Lasten des Käufers.

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1. Erweisen sich von uns erbrachte Lieferungen oder Leistungen als mangelhaft, so sind wir verpflichtet, die Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.
9.2. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über unangemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Ein daneben bestehender Schadensersatzanspruch statt der Leistung bleibt nach Massgabe der folgenden Bedingungen unberührt. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort gebracht wurde.
9.3. Soweit wir im Zuge von Nachbesserungen von uns belieferte Materialien des Kunden auswechseln, erwerben wir an den ausgewechselten Teilen das Eigentum.
9.4. Die Gewährleistungsfrist für mangelhafte Lieferungen und Leistungen beträgt 12 Monate, gerechnet von der Ablieferung oder, im Falle eines abnahmefähigen Werkes, von der Abnahme an. Durch erbrachte Gewährleistungen wir die Gewährleistungsfrist nicht erneuert oder verlängert. Schadensersatzansprüche wegen schuldhaft verursachter Sachmängel verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.

10. INSOLVENZ

Falls der Käufer zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzantrag über sein Vermögen gestellt wird, oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, ist AlphaCircle GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund ganz oder teilweise zu kündigen.

11. HAFTUNG

11.1. Für eine von uns zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit uns weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir allerdings nur für den typischer Weise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
11.2. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die wir nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften haften. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen uns ausgeschlossen.
11.3. Beruht ein Schaden auf Fehlern eines Dritten, sind wir berechtigt, die eigenen Schadensersatzansprüche gegen den Dritten an den Besteller abzutreten. Wir können erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der Käufer erfolglos Ansprüche gegen den Dritten gerichtlich geltend gemacht hat.

12. AUSFUHRKONTROLLE

Der Kunde verpflichtet sich, beim (Re-)Export der Produkte alle anwendbaren (Re-)Exportkontrollbeschränkungen zu beachten, insbesondere die der Vereinten Nationen, der EU, der U.S.- Regierung, der Schweiz, des Ursprungslandes oder des ursprünglichen Exportlandes und die Produkte nicht ohne eine möglicherweise erforderliche Lizenz zu (re-)exportieren. Das Erfordernis, eine solche Lizenz zu erlangen, kann je nach Bestimmungsland, Endverbraucher, Endnutzer und anderen Faktoren variieren. Auf Anfrage von AlphaCircle GmbH liefert der Kunde AlphaCircle GmbH Kopien aller Dokumente, die mit dem (Re-)Export zusammenhängen.

13. SOFTWARE

An den Programmen wird den Kunden ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Gebrach in Zusammenhang mit den gelieferten Produkten eingeräumt. Alle Urherber- und sonstigen Rechte an den Programmen verbleiben bei uns. Die Programme dürfen Dritte nicht zugänglich gemacht werden und nur für Sicherungszwecke kopiert werden.

14. ABTRETUNGSVERBOT

14.1. Eine gegen uns gerichtete Forderung kann ohne unsere Zustimmung nur im Ganzen um im Wege der Einzelabtretung abgetreten werden; die Forderung ist dabei genau, insbesondere nach Entstehungsgrund- und Datum, zu bezeichnen. Die Abtretung wird uns gegenüber erst eine Woche nach Eingang der schriftlichen Abtretungsanzeige des Lieferanten wirksam. Der Abtretungsanzeige ist eine Kopie des Abtretungsvertrages beizufügen.
14.2. Ziff. 12.1. gilt nicht in Ansehen einer Forderung, die auf der Lieferung von Waren beruht, welche noch zum Zeitpunkt ihrer Anlieferung bei uns im Vorbehaltseigentum des Vorlieferanten stehen, sofern die Forderungen des Vorlieferanten aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalts abgetreten und unser Lieferant vom Vorlieferanten ermächtigt ist, über die Ware zu verfügen.

15. DATENWEITERGABE

Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm gewonnenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von AlphaCircle GmbH für gesellschaftseigene Zwecke auch im Konzern verwendet werden.

16. ALLGEMEINES

16.1. Erfüllungsort ist Zug (Schweiz)
16.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zug (Schweiz). AlphaCircle GmbH ist daneben berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

17. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen eines Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, welche in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt.